alle Urteile, veröffentlicht am 27.08.2024
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 21.08.2024
- 1 A 417/23 -
Klage gegen Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit erfolgreich
Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück hatte Sonntagsarbeit für Black Friday und Vorweihnachtsgeschäft bewilligt
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage einer Gewerkschaft gegen eine Bewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen stattgegeben. Diese hatte das beklagte Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück erteilt.
Die Bewilligung wurde der in diesem Verfahren beigeladenen Gesellschaft erteilt, deren Hauptgeschäftsfeld der Online-Handel mit Merchandising-Artikeln darstellt. Der Beklagte hatte der Beigeladenen in früheren Jahren für die Zeiträume von Anfang bzw. Ende November bis Ende Dezember eine Bewilligung zur Sonn- und Feiertagsarbeit erteilt. Zuletzt war der Beigeladenen auf Grundlage von § 13 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eine Bewilligung für den Zeitraum vom 3. April 2022 bis zum 13. November 2024 erteilt worden. Diese Bewilligung wurde durch Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 11. Oktober 2023 aufgehoben. Auf den daraufhin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 26.08.2024
- 1 K 1281/22 (vormals 9 K 8489/18) und 1 K 8531/18 -
Regeln der Bundesnetzagentur für 5G-Auktion waren rechtswidrig
Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen ist rechtswidrig
Die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet.
Für die Zuteilung der genannten Frequenzen ordnete die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 14. Mai 2018 ein Vergabeverfahren an und bestimmte, dieses als Versteigerungsverfahren durchzuführen (BK1-17/001, Teil I und II). Am 26. November 2018 erließ die Präsidentenkammer die im vorliegenden Verfahren angegriffene Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln (BK1-17/001, Teil... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.07.2024
- 2 BvR 790/23, 2 BvR 842/23 u.a. -
Zwölf Verfassungsbeschwerden gegen mehrere Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes erfolglos
Viele Verfassungsbeschwerden waren unzureichend begründet
Mit am 27.08.2024 bekanntgegebenen Beschlüssen hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwölf Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) richten, nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Beschwerdeführenden sind Wählerinnen und Wähler sowie Personen, die eine Kandidatur als (unabhängige oder von einer Partei aufgestellte) Wahlkreisbewerber beabsichtigen. Sie wenden sich überwiegend gegen das Zweitstimmendeckungsverfahrenin § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 BWahlG, teilweise auch und teilweise allein gegen die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 06.03.2024
- 8 L 540/24.TR -
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 01.07.2024
- 8 L 1645/24.TR -
American Bully: gefährlicher Hund i.S.d. betreffenden Landesgesetzes
American Bully stammt maßgeblich vom Pit Bull Terrier ab und gilt daher als gefährlicher Hund
Ein sog. American Bully ist ein gefährlicher Hund i.S.d. Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG), dessen Haltung der Erlaubnispflicht unterliegt; erfolgt eine Haltung ohne die erforderliche Erlaubnis, kann die zuständige Behörde u.a. die Abgabe des Hundes anordnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in zwei inhaltlich zusammenhängenden Eilrechtsschutzverfahren entschieden.
Die Antragstellerin der Eilverfahren hatte einen jungen American Bully ohne die erforderliche Erlaubnis angeschafft. Nach Kenntniserlangung ordnete die zuständige Verbandsgemeinde Hermeskeil im Dezember 2023 zunächst an, den Hund an ein geeignetes Tierheim/eine geeignete Tierpension abzugeben und einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Gegen diese Anordnung hat die Antragstellerin... Lesen Sie mehr