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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BVerwGE 138, 159

Sammlung: Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE), Band: 138, Seite: 159

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerwGE 138, 159:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom18.11.2010
- BVerwG 3 C 42.09 -

BVerwG: Anordnung einer Radwege­benutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässig

Eine Radwege­benutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgut­beeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BVerwGE 138, 159 wird teils auch als „BVerwGE 138, S. 159“ zitiert.