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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.01.2018
- 21 CS 17.1521 -
Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins auch bei medizinisch indiziertem Cannabiskonsum gerechtfertigt
Vorsichtiger und sachgemäßer Umgang mit Waffen oder Munition nicht sichergestellt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein vorsichtiger und sachgemäßer Umgang mit Waffen oder Munition bei täglich mehrfacher Inhalation von Cannabisblüten - auch bei ärztlicher Verordnung - nicht sichergestellt werden kann und der Widerruf der Waffenbesitzkarte und die Einziehung des Jagdscheins eines Waffenbesitzers und Jägers gerechtfertigt ist.
In dem zugrunde liegenden Eilverfahren wandte sich ein Waffenbesitzer und Jäger gegen den vom Landratsamt Miesbach verfügten
Leistungs- und Verhaltenseinschränkungen können auch bei ärztlich überwachten Dauereinnahme nicht ausgeschlossen werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde des Antragstellers gegen einen entsprechenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts München zurück. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs muss ein Waffenbesitzer nach den Bestimmungen des Waffengesetzes die Gewähr dafür bieten, dass er persönlich geeignet ist, mit
Sicherheitsrechtliche Interessen im Waffenrecht wiegen stärker als im Fahrerlaubnisrecht
Ergänzend führt der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung aus, dass Feststellungen zur Frage der Fahreignung nicht unbesehen auf die waffen- und jagdrechtliche Eignung übertragbar seien, da beim Waffengesetz die sicherheitsrechtlichen Interessen wesentlich stärker als beim Fahrerlaubnisrecht im Vordergrund stünden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2018
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.04.2017
[Aktenzeichen: 11 BV 17.33]) - Mitgliedschaft in Rockerclub: Waffenscheinentzug rechtens
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 18.11.2016
[Aktenzeichen: 6 L 858/16]) - Kostenerstattung für Cannabis-Therapie durch Krankenkasse setzt schwerwiegendes Krankheitsbild und ausreichend Aussicht auf spürbare positive Einwirkung der Therapie voraus
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.10.2017
[Aktenzeichen: L 8 KR 366/17 B ER, L 8 KR 255/17 B ER (Urteil v. 04.10.2017), L 8 KR 288/17 B ER (Urteil v. 28.09.2017)])
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Dokument-Nr. 25461
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