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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.04.2017
- 11 BV 17.33 -
Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss
Landratsamt muss vor Führerscheinentzug zunächst über mögliche Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung entscheiden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter Abänderung einer erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München einen Fahrerlaubnisentzug aufgehoben, den das Landratsamt Starnberg ausgesprochen hatte.
Im zugrunde liegenden Fall wurde dem 1994 geborenen Kläger nach einer einmaligen Autofahrt unter Cannabiseinfluss für einen Monat der
Landratsamt zweifelt an ausreichender Trennung von Drogenkonsum und Führen eines Fahrzeugs
Die Entziehung der Fahrerlaubnis begründete das Landratsamt damit, dass der Kläger, der gelegentlich
Landratsamt hätte zunächst medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen müssen
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, dass das Landratsamt zuerst darüber hätte entscheiden müssen, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung des Klägers angeordnet wird. Es komme darauf an, ob aus dem Verhalten des Betreffenden der Schluss gezogen werden könne, dass er auch in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht trenne. Eine solche Beurteilung könne die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall – ebenso wie bei Alkoholfahrten – nur auf der Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens treffen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2017
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum zulässig
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.01.2017
[Aktenzeichen: 1 K 2124/16.TR]) - Cannabiskonsum führt weiterhin ab 1,0 Nanogramm THC pro ml Blutserum zu Führerscheinverlust
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 20.01.2016
[Aktenzeichen: 9 K 1253/15 u. a.])
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Dokument-Nr. 24169
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