die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Widerruf der Waffenbesitzkarte“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 19.07.2023
- 2 V 396/23 -
Lagerung einer geladenen Waffe auf Nachttisch begründet waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Schwerer Verstoß gegen Sorgfaltspflichten
Wird eine Waffe in geladenem Zustand auf dem Nachtisch gelagert, so begründet dies die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG. Denn darin liegt ein schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Hausdurchsuchung bei einem der Volksverhetzung Verdächtigen im Januar 2022 in Bremen fand die Polizei im Schlafzimmer des Betroffenen einen geladenen SRS-Revolver auf dem Nachttisch. Die Waffenbehörde nahm dies zum Anlass dem Betroffenen die waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit zu entziehen. Dagegen beantragte der Betroffene Eilrechtsschutz. Er führte an, den Revolver erst dann geladen zu haben, als er wegen des Polizeieinsatzes verdächtige Geräusche gehört habe. Er sei von Einbrechern ausgegangen und habe den Revolver später auf den Nachttisch gelegt.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.06.2023
- 3 L 23/23.Z -
Leicht reizbarer Wesenszug sowie fehlende Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung kann waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen
Einmalige fahrlässige Körperverletzung begründet keine besondere Reizbarkeit
Ist ein Waffenbesitzer leicht reizbar und fehlt ihm die Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung, so kann dies seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a WaffG begründen. Davon kann aber noch nicht bei einer einmaligen fahrlässigem Körperverletzung ausgegangen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil ein Jugendlicher eine leere Flasche auf sein Grundstück geworfen hatte, stellte der Grundstückeigentümer ihn zur Rede. Im Zuge des anschließenden Wortwechsels kam es zu einer Berührung des auf einem Querbalken einer Banküberdachung sitzenden Jugendlichen durch den Grundstückseigentümer, wodurch der Jugendliche vom Balken fiel und sich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2023
- 22 K 6330/21 -
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitführens einer Schreckschusswaffe in Schule ohne Besitz eines kleinen Waffenscheins und Überlassen der Waffe an Schüler
Vorliegen einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
Nimmt ein Waffenbesitzer eine Schreckschusswaffe mit in die Schule ohne im Besitz eines Kleinen Waffenscheins zu sein, überlässt er die Waffe Schülern und bewahrt die Waffe in einer unverschlossenen Schreibtischschublade seines Lehrertisches auf, so begründet dies seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, was den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach sich ziehen kann. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2018 hatte eine Schulleiterin im Lehrerbüro den Schreibtisch eines freigestellten Lehrers aufräumen wollen. Dabei fand sie in einer unverschlossenen Schreibtischschublade eine Schreckschusswaffe. Nachfolgend stelle sich heraus, dass der Lehrer die Waffe regelmäßig als Requisite in Theateraufführungen genutzt und die Waffe in diesem... Lesen Sie mehr
Werbung
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.05.2023
- 24 CS 23.318 -
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach einfacher Versendung einer Waffe in einem Karton mittels DHL
Vorliegen einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
Wird eine Waffen in einem Karton mittels DHL versendet, ohne dass auf den Inhalt hingewiesen wird, so begründet dies eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, welche den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse rechtfertigt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2022 widerrief die zuständige Behörde mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse, weil der Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine halbautomatische Büchse zerlegt in einem Karton durch DHL an einem gewerblichen Waffenhändler versandt hatte. Die Einzelteile lagen lose und mit ein wenig zerknülltem Zeitungs- und Backpapier... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.03.2023
- 1 M 254/22 -
Falsche Angabe der Wohnanschrift rechtfertigt sofortigen Widerruf der Waffenbesitzkarte
Grober Verstoß gegen das Waffengesetz
Die falsche Angabe der Wohnanschrift stellt einen groben Verstoß gegen das Waffengesetz dar und rechtfertigt den sofortigen Widerruf der Waffenbesitzkarte. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde einer in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaften Waffenbesitzerin mit sofortiger Wirkung ihre Waffenbesitzkarte widerrufen. Hintergrund dessen war, dass sie falsche Angaben über ihre Wohnanschrift gemacht hatte. Dies wurde erst nach Monaten durch eine sicherheitsbehördliche Ermittlung festgestellt. Mehrfache Kontrollmaßnahmen... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 23.01.2023
- 20 L 1777/22 und 20 L 1784/22 -
Mitglieder von "Aufbruch Leverkusen" sind voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig
Keine Waffenscheine für Mitglieder rechtsextremer Vereine
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern des Vereins "Aufbruch Leverkusen" ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit heute bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden und damit die Eilanträge von zwei Mitgliedern des Vereins abgelehnt.
Das Gericht folgt der Einschätzung des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen, dass es sich bei "Aufbruch Leverkusen" um einen rechtsextremistischen Verein handelt, dessen Mitglieder weitestgehend der aufgelösten Partei "Pro NRW" angehörten. In enger Zusammenarbeit mit dem von André Poggenburg initiierten Dachverband "Aufbruch Deutschland 2020" setzt der von Markus Beisicht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.01.2021
- 5 K 80/20.NW -
Widerruf der Waffenerlaubnis wegen nicht sorgfältiger Aufbewahrung von Waffen und Munition gerechtfertigt
Entzug der Waffenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Der Landkreis Bad Dürkheim hat einem Waffeninhaber zu Recht mehrere Waffenbesitzkarten widerrufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße in einem am 27.01.2021verkündeten Urteil entschieden.
Der in Bad Dürkheim lebende Kläger ist Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten, eines Munitionserwerbsscheins, eines Europäischen Feuerwaffenpasses, einer Sprengstofferlaubnis und eines Jagdscheins. Im Zusammenhang mit einem - inzwischen gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellten - strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen waffenrechtlicher Straftaten erließ das Amtsgericht Heidelberg... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 12.11.2020
- RN 4 S 20.1456 -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Aufbewahrung von Munition auf Waffenschrank in nicht abgeschlossenen Raum
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis
Die Aufbewahrung von Munition auf dem Waffenschrank in einem nicht abgeschlossenen Raum, begründet die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Dies rechtfertigt den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines angedrohten Suizids befand sich im Jahr 2019 die Polizei im Haus eines Mannes, der zugleich Inhaber zweier Schusswaffen war. Die Polizeibeamten stellten dabei fest, dass der Waffenschrank zwar versperrt war, sich jedoch auf dem Schrank Munition befand. Der Waffenschrank selber befand sich in einem kleine Raum ohne Fenster,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 04.03.2020
- 5 L 10/20.DA -
Entzug einer Waffenbesitzkarte für sogenannten "Reichsbürger" rechtmäßig
Erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat im Eilverfahren eine Entscheidung des Landkreises Offenbach bestätigt, in der einem sogenannten "Reichsbürger" die Waffenbesitzkarten (und damit seine Berechtigung zum Besitz erlaubnispflichtiger Waffen) entzogen wurden. Soweit dem Betroffenen darüber hinaus auch der Besitz erlaubnisfreier Waffen untersagt wurde, hatte sein Eilantrag Erfolg.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist als Sportschütze Inhaber zweier in den Jahren 1996 und 1997 ausgestellter Waffenbesitzkarten und besitzt sechs Schusswaffen. Im Jahr 2015 beantragte er einen Staatsangehörigkeitsausweis und gab bei der Antragstellung als Geburtsstaat "Königreich Preußen (Deutschland als Ganzes) und als Wohnsitzstaat "Großherzogtum Hessen (Deutschland... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.04.2019
- AN 16 K 17.01038 -
Bundesleiter der Identitären Bewegung waffenrechtlich unzuverlässig
Mitgliedschaft in einer gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichten Vereinigung rechtfertigt Widerruf der waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage des Bundesleiters der Identitären Bewegung Deutschland e.V. gegen den Widerruf seiner waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse abgewiesen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Bundesleiter der Identitären Bewegung Deutschland e.V.. Ihm wurde 2012 eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. Die 2013 erteilte sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 SprengG war bis zum 31. Oktober 2018 befristet. Im Jahr 2016 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innerndem für die Erlaubnis örtlich zuständigen Landratsamt Erlangen-Höchstadt... Lesen Sie mehr