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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2022
- 13 LA 476/21 -
Rücknahme einer Einbürgerung wegen Mitgliedschaft in Jugendorganisation der PKK
Rechtswidrige Einbürgerung nach § 11 Nr. 1 StAG
Eine Einbürgerung ist wegen Mitgliedschaft in einer Jugendorganisation der PKK nach § 11 Nr. 1 StAG rechtswidrig und kann daher zurückgenommen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2019 nahm die zuständige Behörde in Niedersachsen die
Rechtmäßige Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ließ die Berufung nicht zu. Die Voraussetzungen für eine Rücknahme der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.11.2021
[Aktenzeichen: 10 A 1119/19]
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Dokument-Nr. 31561
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