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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2023
- L 22 R 571/23 B ER -
Keine Rente für Reichsbürger ohne gültigen Personalausweis
Kein Anspruch auf eine Barauszahlung einer Rente ohne gültigen Personalausweis
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Rentner im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes die kostenfreie Barauszahlung seiner Altersrente erwirken kann.
Der 65-Jährige aus dem Landkreis Dahme-Spreewald vertritt die Auffassung, Staatsangehöriger eines „Freistaats Preußen“ und kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein. Er verfügt über keine in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Personaldokumente und kein Bankkonto. Von einer sich so bezeichnenden „administrativen Regierung Freistaat Preußen“ hatte der Rentner vor mehreren Jahren ein Schriftstück mit der Bezeichnung „Staatsangehörigkeitsausweis zur Benutzung im Inland“ erhalten. Bei einer Sparkasse hat er erfolglos versucht, unter Vorlage dieses fiktiven Papiers ein sogenanntes Basiskonto einzurichten. Die Meldebehörde lehnte es ab, dem Rentner einen
Legitimierung durch gültigen Ausweis eines existierenden Staates erforderlich
Das Landessozialgericht hat die Entscheidung aus Cottbus bestätigt und die Beschwerde des Rentners zurückgewiesen. Für das Anliegen des Rentners gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Deutsche Rentenversicherung bzw. die mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2023
Quelle: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33505
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