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Landgericht Berlin II, Urteil vom 28.02.2024
- 66 S 178/22 -
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Früherer Mieter hat Auskunftsanspruch über Höhe der Nachmiete
Möglicher Anspruch auf Herausgabe des Mehrerlöses
Im Falle eines durch den Vermieter vorgetäuschten Eigenbedarfs steht dem früheren Mieter gemäß § 242 BGB ein Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Nachmiete zu. Denn dem früheren Mieter kann ein Anspruch auf Herausgabe des Mehrerlöses gemäß § 285 BGB zustehen. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2015 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine
Amtsgericht wies Auskunftsklage ab
Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg wies die Auskunftsklage ab. Seiner Auffassung nach sei die Kenntnis über die Höhe der aktuellen
Landgericht bejaht Anspruch auf Auskunft über Höhe der Nachmiete
Das Landgericht Berlin II entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem stehe gemäß § 242 BGB ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2024
Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (zt/WuM 2024, 671/rb)
- Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 03.06.2022
[Aktenzeichen: 14 C 96/21]
Jahrgang: 2024, Seite: 671 WuM 2024, 671
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Dokument-Nr. 34596
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