Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ErbR 2018, 346
Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR),
Jahrgang: 2018, Seite: 346
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ErbR 2018, 346:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom20.12.2017
- 3 W 112/17 -
Ehegatte muss bis zu 12 Tage nach Tod des anderen Ehegattens mit Zugang eines zu Lebzeiten erklärten Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments rechnen
Ein Ehegatte muss damit rechnen, dass innerhalb von 12 Tagen nach dem Tod des anderen Ehegatten ein von diesem noch zu Lebzeiten erklärter Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments zugeht. Ein solcher Widerruf ist gemäß § 130 Abs. 2 BGB wirksam. Wichtig ist, dass der Widerruf bei Versterben des widerrufen Ehegatten dem anderen Ehegatten alsbald zugeht. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ErbR 2018, 346 wird teils auch als „ErbR 18, 346“, „ErbR 2018, S. 346“ oder „ErbR 18, S. 346“ zitiert.