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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.01.2013
- 8 A 1245/12 -
Hessischer Verwaltungsgerichtshof zur Wohnungsprostitution in Frankfurt am Main
Nutzung eines Massagestudios zu Prostitutionszwecken: VGH hebt Verfügung der Stadt Frankfurt am Main auf
Werden in einem bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenem Quartier Räumlichkeiten eines Hinterhauses zu Prostitutionszwecken genutzt, so ist dies nicht zu beanstanden, wenn diese Art der gewerblichen Prostitutionsausübung von außen nicht erkennbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte der Eigentümer eines Hausgrundstücks, der die
Prostitutionsausübung in Massagesalon gefährdet Schutz der Jugend
Mit Verfügung vom 22. September 2011 wurde dem Kläger als Eigentümer und Vermieter unter Anordnung der inzwischen ausgesetzten sofortigen Vollziehung verboten, die
Berufung des Klägers erfolgreich
Mit Urteil vom 3. Februar 2012 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen. Die gegen dieses Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung des Klägers war erfolgreich. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das erstinstanzliche Urteil und die angefochtene Versagungsverfügung aufgehoben.
VGH: Prostitionsausübung von außen nicht erkennbar
Zur Begründung führte der Verwaltungsgerichtshof aus, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2013
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel/ra-online
- VG Bremen: Ausübung der Prostitution im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
(Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 30.06.2010
[Aktenzeichen: 1 V 410/10]) - OVG Rheinland-Pfalz: Bordellartiger Betrieb in Reihenhaus unzulässig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010
[Aktenzeichen: 8 A 10559/10.OVG]) - Wohnungsprostitution scheitert am Baurecht
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 18.08.2008
[Aktenzeichen: 14 K 2180/07])
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Dokument-Nr. 15159
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