die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sperrgebietsverordnung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.06.2016
- 7 C 11054/15.OVG -
Straßenprostitution: Sperrgebietsverordnung in Koblenz rechtmäßig
Stadt muss Straßenprostitution im Stadtgebiet nicht vollständig untersagen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Sperrgebietsverordnung der Stadt Koblenz, mit der die Straßenprostitution grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet verboten und lediglich in einem bestimmten Teilbereich in der Zeit von 22 Uhr bis 4 Uhr zugelassen wird, rechtmäßig ist.
Nach dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (Art. 297 EGStGB) kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstands die Straßenprostitution im ganzen Gebiet oder in Teilen des Gebiets einer Gemeinde - unabhängig von der Zahl ihrer Einwohner - durch Rechtsverordnung verboten werden. Gestützt auf diese gesetzliche Grundlage erließ die Stadt Koblenz zum 1. Januar 2015 eine Sperrgebietsverordnung, die die Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet verbot mit Ausnahme folgender Bereiche in der Zeit von 22 Uhr bis 4 Uhr: zum einen Andernacher Straße zwischen Einmündung Eifelstraße und Kreisel mit Anbindung an Otto-Schönhagen-Straße und B 9, zum... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2016
- 1 S 410/14 -
Sperrgebietsverordnung in Friedrichshafen unwirksam
Normenkontrollantrag von vier Prostituierten erfolgreich
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Verbot der Prostitution auf dem Gebiet der Stadt Friedrichshafen für unwirksam erklärt und damit zugleich entschieden, dass vier Prostituierte in von ihnen angemieteten Appartements in einem Wohn- und Geschäftshaus im Zentrum von Friedrichshafen der Wohnungsprostitution nachgehen dürfen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Regierungspräsidium erließ am 11. April 2013 auf Antrag der Stadt Friedrichshafen eine neue Sperrgebietsverordnung. Mit dieser wurde, anders als nach der bisherigen Sperrbezirksverordnung, im gesamten Stadtgebiet die Prostitution grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Gewerbegebiete, die als sogenannte Toleranzzonen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.08.2015
- 5 A 1188/13 -
Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig
Sperrgebietsverordnung dient dem Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Sperrgebietsverordnung der Stadt Dortmund, die für das gesamte Stadtgebiet ein umfassendes Verbot der Straßenprostitution vorsieht, rechtmäßig ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bezirksregierung Arnsberg eine Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands im Bereich der Stadt Dortmund verhängt. Mit dieser Sperrbezirksverordnung wurde das bisher für bestimmte innerstädtische Bereiche geltende Prostitutionsverbot um ein nahezu das gesamte weitere Dortmunder Stadtgebiet umfassendes Verbot der Straßenprostitution... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2014
- BVerwG 6 C 28.13 -
Eingrenzung von Prostitution durch Sperrgebietsverordnungen zulässig
Jugendschutz und Wahrung des öffentlichen Anstandes sind legitime Gemeinwohlziele
Die Legalisierung der Prostitutionsausübung nach Maßgabe des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2001 schließt es nicht aus, durch den Erlass von Sperrgebietsverordnungen eine lokale Steuerung der Prostitutionsausübung aus ordnungsrechtlichen Gründen zu bewirken. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Nach Art. 297 EGStGB kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes für Teile des Gebiets einer Gemeinde durch Rechtsverordnung verboten werden, der Prostitution nachzugehen. Gestützt hierauf erließ der dafür zuständige Regierungspräsident Darmstadts im Jahre 1986 die Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands in Frankfurt am Main (Sperrgebietsverordnung).... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.01.2013
- 8 A 1245/12 -
Hessischer Verwaltungsgerichtshof zur Wohnungsprostitution in Frankfurt am Main
Nutzung eines Massagestudios zu Prostitutionszwecken: VGH hebt Verfügung der Stadt Frankfurt am Main auf
Werden in einem bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenem Quartier Räumlichkeiten eines Hinterhauses zu Prostitutionszwecken genutzt, so ist dies nicht zu beanstanden, wenn diese Art der gewerblichen Prostitutionsausübung von außen nicht erkennbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte der Eigentümer eines Hausgrundstücks, der die Räumlichkeiten eines Hinterhauses vermietet hatte. In diesen Räumen wurde von den Mieterinnen ein Massagestudio betrieben. Das Grundstück befindet sich in einem bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenen Quartier, in dem auch ein erheblich größeres Betriebsgelände... Lesen Sie mehr