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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.01.2024
- 8 U 24/22 -
Gewerbemieter haftet für durch Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auf Holzregel entstandenen Brandschadens
Gefährlichkeit des Ladens von Lithium-Ionen-Akkus allgemein bekannt
Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Gewerbemieter auf einem Holzregal 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auflädt, so haftet er dafür. Die Gefährlichkeit des Ladevorgangs von Lithium-Ionen-Akkus ist allgemein bekannt. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 kam es in Büroräumen in Berlin zu einem Brand. Ursache für den Brand waren sechs 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus, die auf einem Holzregal geladen wurden und dabei in Brand gerieten. Die Vermieterin machte für den Brandschaden die Mieterin verantwortlich. Schließlich klagte deren Versicherung auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Berlin II gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Mieterin hafte auf Zahlung von Schadensersatz. Sie bzw. der mit dem Ladevorgang... Lesen Sie mehr
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