Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Kassel, Urteil vom 04.06.1981
- 1 S 39/81 -
Ungewollter Deckungsakt zwischen Bulle und Rind: Tierhalter haftet grundsätzlich für Deckungsakt
Vorhandensein eines Elektrozauns zur Ausbruchssicherung des Bullen begründet Haftungsausschluss des Tierhalters
Kommt es ungewollt zu einem Deckungsakt zwischen einem Bullen und einem Rind, so haftet dafür grundsätzlich der Halter des Bullen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Tierhalter einen Ausbruch des Bullen durch einen Elektrozaun verhindern will. Zudem muss sich der Halter des Rinds ein Mitverschulden anlasten, wenn er nicht rechtzeitig für eine tierärztliche Untersuchung sorgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kassel hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1978 kam es zwischen einem aus seinem Gehege ausgebrochenen Bullen und einem sieben Monate alten
Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht
Das Landgericht Kassel entschied gegen den Kläger. Diesem habe kein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 833 BGB zugestanden. Zwar habe der ungewollte
Elektrozaun als Ausbruchssicherung genügte
Der Haftungsausschluss habe sich nach Auffassung des Landgerichts daraus ergeben, dass die Weide, auf dem der
Halter des Rinds traf erhebliches Mitverschulden
Darüber hinaus sei dem Kläger ohnehin ein
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1981 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2013
Quelle: Landgericht Kassel, ra-online (zt/zfs 1981, 263/rb)
Jahrgang: 1981, Seite: 263 zfs 1981, 263
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16921
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16921
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.