Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MMR 2011, 525
Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 525
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2011, 525:
Amtsgericht Arnsberg, Urteil vom12.04.2011
- 3 S 155/10 -
Mobilfunk-Rechnung: Kein Anscheinsbeweis für Handy-Internet-Rechnungen
Das Landgericht Arnsberg stärkt die Rechte von Mobilfunkkunden. Erstmals hat das Gericht entschieden, dass sich aus der Vorlage des Einzelverbindungsnachweises zusammen mit dem technischen Prüfungsprotokoll bezüglich mobiler Datenverbindungen über das Handy kein Beweis des ersten Anscheins für eine Herstellung der Verbindungen durch den Kunden ergibt. Für die Richtigkeit der Rechnung spricht also kein Anscheinsbeweis, den der Kunde widerlegen müsste. Das Mobilfunkunternehmen muss jede Verbindung im Einzelnen nachweisen. Das Landgericht wies die Klage des Unternehmens weitgehend ab und sprach ihm von den beantragten 1.807 Euro lediglich 3,83 Euro zu. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MMR 2011, 525 wird teils auch als „MMR 11, 525“, „MMR 2011, S. 525“ oder „MMR 11, S. 525“ zitiert.