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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MMR 2012, 225

Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2012, Seite: 225

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2012, 225:

Bundesgerichtshof, Urteil vom29.11.2011
- XI ZR 370/10 -

BGH zu Kartenmissbrauch und Skimming: Bank muss für Schadenersatzanspruch gegenüber dem Kunden Einsatz der Originalkarte beweisen

Wenn eine Bank für missbräuchliche Abhebungen am Geldautomaten vom Konteninhaber Schadenersatz fordert, muss sie beweisen, dass die Bargeldabhebung mit der Originalkarte erfolgte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nur wenn die Bank den Einsatz der Originalkarte beweist, kann davon ausgegangen werden, dass der Kontoinhaber Originalkarte und Geheimzahl fahrlässig zusammen aufbewahrt hat. Ansonsten könnte die Abhebung auch im Wege des sogenannten Skimming erfolgt sein. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MMR 2012, 225 wird teils auch als „MMR 12, 225“, „MMR 2012, S. 225“ oder „MMR 12, S. 225“ zitiert.