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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MMR 2013, 380

Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 380

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2013, 380:

Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2012
- I ZR 169/10 -

BGH: Formularmäßiges Einverständnis zu Werbeanrufen bei Unbestimmtheit der werbenden Anrufer und der zu bewerbenden Produkte unwirksam

Wird eine Einwilligung zu Werbeanrufen im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben, so muss aus der Erklärung hervorgehen, von wem ein Werbeanruf erfolgt und welche Produkte und Dienstleistungen beworben werden sollen. Geschieht dies nicht, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher vor und die Einverständnis­erklärung ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MMR 2013, 380 wird teils auch als „MMR 13, 380“, „MMR 2013, S. 380“ oder „MMR 13, S. 380“ zitiert.