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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2012
- I ZR 169/10 -
BGH: Formularmäßiges Einverständnis zu Werbeanrufen bei Unbestimmtheit der werbenden Anrufer und der zu bewerbenden Produkte unwirksam
Unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB liegt vor
Wird eine Einwilligung zu Werbeanrufen im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben, so muss aus der Erklärung hervorgehen, von wem ein Werbeanruf erfolgt und welche Produkte und Dienstleistungen beworben werden sollen. Geschieht dies nicht, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher vor und die Einverständniserklärung ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Telekommunikationsunternehmen im April 2007 gegenüber der Verbraucherzentrale Berlin durch Abgabe einer strafbewehrten
Anspruch auf Vertragsstrafe bestand
Der Bundesgerichtshof entschied gegen das Telekommunikationsunternehmen und bestätigte das Berufungsurteil. Der Verbraucherzentrale habe der Anspruch auf
Formularmäßig erklärte Einwilligungen waren unwirksam
Die Einwilligungen, die im Rahmen der Gewinnspiele formularmäßig erklärt wurden, haben die
Einwilligung zu Werbeanrufen grundsätzlich möglich
Der Bundesgerichtshof führte weiter aus, dass eine
Einwilligung muss in Kenntnis der Sachlage erklärt werden
Eine
Jeder Werbeanruf stellte selbständigen Verstoß gegen Unterlassungserklärung dar
Aus Sicht des Bundesgerichtshofs habe jeder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 30.09.2009
[Aktenzeichen: 15 O 290/08] - Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.08.2010
[Aktenzeichen: 5 U 120/09]
Jahrgang: 2013, Seite: 440 CR 2013, 440 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2013, Seite: 531 GRUR 2013, 531 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 152 ITRB 2013, 152 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2013, Seite: 401 K&R 2013, 401 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 992 MDR 2013, 992 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 380 MMR 2013, 380 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 2683 NJW 2013, 2683 | Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR)
Jahrgang: 2013, Seite: 224 VuR 2013, 224
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Dokument-Nr. 15681
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