Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MMR 2014, 274
Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2014, Seite: 274
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2014, 274:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom15.10.2013
- 1 ABR 31/12 -
Firmen-E-Mail-Adresse darf nicht für betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs verwendet werden
Ein Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account (Vorname.Name@Arbeitgeber.de) für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft zu nutzen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MMR 2014, 274 wird teils auch als „MMR 14, 274“, „MMR 2014, S. 274“ oder „MMR 14, S. 274“ zitiert.