Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MMR 2015, 521
Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2015, Seite: 521
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2015, 521:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom30.04.2015
- 6 U 3/14 -
Rechtsanwalt darf mit Formulierung "hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert" werben
Ein Rechtsanwalt darf nicht mit der Formulierung "spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" werben. Denn insofern besteht eine Verwechselungsgefahr mit dem Begriff "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Zulässig ist dagegen die Formulierung "hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert". Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MMR 2015, 521 wird teils auch als „MMR 15, 521“, „MMR 2015, S. 521“ oder „MMR 15, S. 521“ zitiert.