Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2005, 211
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2005, Seite: 211
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2005, 211:
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom02.12.2004
- 2 U 2712/04 -
Erhobener Mittelfinger: Unfallverursachung nach Zur-Rede-Stellen-Wollen wegen Zeigen eines Mittelfingers
Wer sein Fahrzeug unerwartet im fließenden Verkehr abbremst und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, führt diesen vorsätzlich herbei. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss daher nicht für die Unfallfolgen einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2005, 211 wird teils auch als „NJW-Spezial 05, 211“, „NJW-Spezial 2005, S. 211“ oder „NJW-Spezial 05, S. 211“ zitiert.