Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2006, 293 (Michael Drasdo)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2006, Seite: 293, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.01.2006
- VIII ZR 364/04 -
Fristlose Kündigung: Bei unpünktlicher Mietzahlung kann der Vermieter kündigen
Mieter, die laufend ihre Miete unpünktlich zahlen, sind das Ärgernis vieler Vermieter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Rechte für Vermieter gestärkt, die sich mit unpünktlichen Mietzahlungen rumplagen müssen. Wenn der Mieter trotz einer Abmahnung erneut unpünktlich zahlt, kann dies laut BGH einen Kündigungsgrund darstellen. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-Spezial 2006, 293 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 06, 293“, „NJW-Spezial 2006, S. 293“ oder „NJW-Spezial 06, S. 293“ zitiert.