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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2008, 43 (Rainer Heß und Michael Burmann)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2008, Seite: 43, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2008, 43 (Rainer Heß und Michael Burmann):

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom06.09.2007
- 2 Ss OWi 190/07 -

Handy darf bei abgeschaltetem Motor vor roter Ampel benutzt werden

Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nach einer Entscheidung des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 Euro verurteilt hatte, aufgehoben und den Fahrer freigesprochen. Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom13.09.2007
- 2 Ss OWi 606/07 -

Keine Ordnungswidrigkeit bei Nutzung des Handys als Wärmeakku während des Autofahrens

Die Nutzung eines Handys als Wärmeakku während des Autofahrens, stellt keine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO dar. Eine Nutzung im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2008, 43 (Rainer Heß und Michael Burmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 08, 43“, „NJW-Spezial 2008, S. 43“ oder „NJW-Spezial 08, S. 43“ zitiert.