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Fundstelle: NJW-Spezial 2008, 43 (Rainer Heß und Michael Burmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2008, Seite: 43, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom06.09.2007
- 2 Ss OWi 190/07 -
Handy darf bei abgeschaltetem Motor vor roter Ampel benutzt werden
Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nach einer Entscheidung des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 Euro verurteilt hatte, aufgehoben und den Fahrer freigesprochen. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom13.09.2007
- 2 Ss OWi 606/07 -
Keine Ordnungswidrigkeit bei Nutzung des Handys als Wärmeakku während des Autofahrens
Die Nutzung eines Handys als Wärmeakku während des Autofahrens, stellt keine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO dar. Eine Nutzung im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2008, 43 (Rainer Heß und Michael Burmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 08, 43“, „NJW-Spezial 2008, S. 43“ oder „NJW-Spezial 08, S. 43“ zitiert.