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Fundstelle: NJW-Spezial 2013, 330 (Rainer Heß und Michael Burmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2013, Seite: 330, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.03.2013
- VI ZR 245/11 -
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Kein Abzug einer Eigenersparnis bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs
Wer aufgrund eines Verkehrsunfalls einen Mietwagen anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. In bestimmten Fällen, etwa wegen einer Eilbedürftigkeit, kann auch die Anmietung zu einem Unfallersatztarif gerechtfertigt sein. An einer Eilbedürftigkeit fehlt es aber, wenn das Fahrzeug am Tag nach dem Unfall angemietet wird. Zudem muss sich der Geschädigte bei Anmietung eines klasseniedrigeren Fahrzeugs keine Eigenersparnis anrechnen lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2013, 330 (Rainer Heß und Michael Burmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 13, 330“, „NJW-Spezial 2013, S. 330“ oder „NJW-Spezial 13, S. 330“ zitiert.