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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 299 (Rainer Heß und Michael Burmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 299, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom27.03.2014
- 5 U 70/12 -
Kraftstoffmehrverbrauch eines Neuwagens kann bei Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit einen Sachmangel darstellen
Ein Kraftstoffmehrverbrauch kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Sachmangel darstellen. Dies erfordert aber eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Eine solche kann darin liegen, dass der vereinbarte tatsächliche Kraftstoffverbrauch nicht den Tatsachen entspricht oder die angegebenen Messwerte unrichtig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor. Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom20.11.2013
- 22 U 72/13 -
Auffahrunfall im Straßenverkehr: Allgemeine Lebenserfahrung und Anscheinsbeweis sprechen für Verschulden des Auffahrenden
Kommt es im Straßenverkehr zu einem Auffahrunfall, so spricht die allgemeine Lebenserfahrung und damit ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende den Unfall verschuldet hat. Dieser Anscheinsbeweis kann nur dadurch erschüttert werden, dass der Auffahrende das Vorliegen eines untypischen Unfallhergangs darlegt. Dies hat das Kammergericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 299 (Rainer Heß und Michael Burmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 299“, „NJW-Spezial 2014, S. 299“ oder „NJW-Spezial 14, S. 299“ zitiert.