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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 322 (Michael Drasdo)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 322, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.01.2014
- V ZR 249/12 -
Wucher bei Wohneigentumskauf: Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert einer Eigentumswohnung spricht für verwerfliche Gesinnung des Verkäufers
Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Wert einer Eigentumswohnung ein grobes Missverhältnis, so spricht dies für eine verwerfliche Gesinnung des Verkäufers. Der Kaufvertrag kann daher als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein. Ein grobes Missverhältnis liegt vor, wenn der Kaufpreis 90 % über den Wert des Grundstücks liegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 322 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 322“, „NJW-Spezial 2014, S. 322“ oder „NJW-Spezial 14, S. 322“ zitiert.