wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 513 (Michael Drasdo)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 513, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2014, 513 (Michael Drasdo):

Bundesgerichtshof, Urteil vom08.04.2014
- VI ZR 197/13 -

Veröffentlichung eines auf einem Mieterfest angefertigten Fotos in einer Informations­broschüre auch ohne Einwilligung der Fotografierten zulässig

Wird ein Mieter auf einem Mieterfest ohne seine Einwilligung fotografiert und das Foto anschließend in einer Informations­broschüre des Vermieters veröffentlicht, so kann dies gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Kunst­urheber­gesetzes (KUG) zulässig sein, wenn das angefertigte und veröffentlichte Foto aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt. Dies kann bei Fotos eines Mieterfestes der Fall sein. Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung oder auf Zahlung von Abmahnkosten besteht in einem solchen Fall nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 513 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 513“, „NJW-Spezial 2014, S. 513“ oder „NJW-Spezial 14, S. 513“ zitiert.