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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 600 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 600, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom15.08.2014
- 2 BvR 969/14 -
Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Schriften: Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen Ermittlungserfahren erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts Hannover aufgrund der Durchsuchung seiner Wohnungen wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischen Materials nicht zur Entscheidung angenommen. Die mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg; sie sind teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 600 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 600“, „NJW-Spezial 2014, S. 600“ oder „NJW-Spezial 14, S. 600“ zitiert.