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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 723 (Marcel Grobys und Robert von Steinau-Steinrück)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 723, Entscheidungsbesprechung von Marcel Grobys und Robert von Steinau-Steinrück
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom01.10.2014
- 10 AZB 24/14 -
Verhängung von Ordnungsgeld wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Beklagten nur bei Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung zulässig
Bleibt die Partei eines Rechtstreits unentschuldigt dem Gerichtstermin fern, so darf nur dann ein Ordnungsgeld angedroht und verhängt werden, wenn durch das Ausbleiben die Sachverhaltsaufklärung erschwert und somit der Prozess verzögert wird. Das Ordnungsgeld dient nämlich nicht dazu, einen Vergleichsabschluss zu erzwingen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 723 (Marcel Grobys und Robert von Steinau-Steinrück) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 723“, „NJW-Spezial 2014, S. 723“ oder „NJW-Spezial 14, S. 723“ zitiert.