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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 152

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 152

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 152:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom02.02.2016
- 2 BvR 2486/15 -

BVerfG: Bedenken gegen Auslieferung eines straffälligen Tschetschenen nach Russland können durch Zusicherung der Einhaltung der Menschen­rechts­konvention ausgeräumt werden

Gibt es Bedenken einen in Russland straffällig gewordenen Tschetschenen auszuliefern, so können diese Bedenken durch die Zusicherung der russischen General­staats­anwaltschaft, der Straftäter werde in Übereinstimmung mit Art. 3 EMRK weder gefoltert, noch grausam, unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder bestraft, ausgeräumt werden. Wird zudem Botschafts­mitarbeitern ein Besuchsrecht garantiert, kann die Einhaltung der Zusicherung effektiv kontrolliert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 152 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 152“, „NJW-Spezial 2016, S. 152“ oder „NJW-Spezial 16, S. 152“ zitiert.