Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 152
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 152
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 152:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom02.02.2016
- 2 BvR 2486/15 -
BVerfG: Bedenken gegen Auslieferung eines straffälligen Tschetschenen nach Russland können durch Zusicherung der Einhaltung der Menschenrechtskonvention ausgeräumt werden
Gibt es Bedenken einen in Russland straffällig gewordenen Tschetschenen auszuliefern, so können diese Bedenken durch die Zusicherung der russischen Generalstaatsanwaltschaft, der Straftäter werde in Übereinstimmung mit Art. 3 EMRK weder gefoltert, noch grausam, unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder bestraft, ausgeräumt werden. Wird zudem Botschaftsmitarbeitern ein Besuchsrecht garantiert, kann die Einhaltung der Zusicherung effektiv kontrolliert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 152 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 152“, „NJW-Spezial 2016, S. 152“ oder „NJW-Spezial 16, S. 152“ zitiert.