Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 237
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 237
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 237:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.02.2016
- VII ZR 210/13 -
BGH: Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten durch Auftragnehmer kann ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung begründen
Verletzt ein Auftragnehmer seine Prüfungs- und Hinweispflichten und entsteht dadurch an dem mangelfreien Werk ein Schaden, so begründet dies keine Mängelhaftung des Auftragnehmers. Daher haftet ein Fliesenleger nicht für den Schaden an mangelfreien Fliesen, der durch die Verwendung eines falschen Reinigungsmittels entsteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 237 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 237“, „NJW-Spezial 2016, S. 237“ oder „NJW-Spezial 16, S. 237“ zitiert.