Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 643
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 643
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 643:
Amtsgericht Reutlingen, Urteil vom13.05.2016
- 11 C 105/16 -
Wohnungseigentumsverwalter darf keine Mahngebühren bei mit Hausgeld säumigem Wohnungseigentümer berechnen
Mahnt ein Wohnungseigentumsverwalter einen mit dem Hausgeld säumigen Wohnungseigentümer an, haftet der säumige Eigentümer für die dafür entstandenen Kosten nicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Denn die Mahntätigkeit des Verwalters gegenüber säumigen Wohnungseigentümern ist mit der Grundvergütung abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Reutlingen entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 643 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 643“, „NJW-Spezial 2016, S. 643“ oder „NJW-Spezial 16, S. 643“ zitiert.