wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 643

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 643

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 643:

Amtsgericht Reutlingen, Urteil vom13.05.2016
- 11 C 105/16 -

Wohnungs­eigentums­verwalter darf keine Mahngebühren bei mit Hausgeld säumigem Wohnungseigentümer berechnen

Mahnt ein Wohnungs­eigentums­verwalter einen mit dem Hausgeld säumigen Wohnungseigentümer an, haftet der säumige Eigentümer für die dafür entstandenen Kosten nicht gegenüber der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft. Denn die Mahntätigkeit des Verwalters gegenüber säumigen Wohnungseigentümern ist mit der Grundvergütung abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Reutlingen entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 643 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 643“, „NJW-Spezial 2016, S. 643“ oder „NJW-Spezial 16, S. 643“ zitiert.