Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2017, 266
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2017, Seite: 266
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2017, 266:
Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom22.02.2017
- 21 Ss OWi 38/17 (Z) -
Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund Mitsichführens eines Smartphones mit aufgerufener Blitzer-App
Führt ein Autofahrer ein Smartphone mit sich, auf dem eine Blitzer-App installiert und aufgerufen ist, begeht er eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 23 Abs. 1c StVO. Denn in diesem Fall stellt das Smartphone ein zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen unzulässiges Gerät dar. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2017, 266 wird teils auch als „NJW-Spezial 17, 266“, „NJW-Spezial 2017, S. 266“ oder „NJW-Spezial 17, S. 266“ zitiert.