Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2018, 153
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2018, Seite: 153
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2018, 153:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom15.05.2017
- 3 Ws 790/16 -
Moslem kann Aufstehen zur Urteilsverkündung nicht aus religiösen Gründen verweigern
Ein Moslem darf das Aufstehen zur Urteilsverkündung nicht aus religiösen Gründen verweigern. Denn der Islam verbietet dieses Aufstehen nicht. Verweigert daher ein Moslem das Sicherheben zur Urteilsverkündung, kann dies ein Ordnungsgeld gemäß § 178 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2018, 153 wird teils auch als „NJW-Spezial 18, 153“, „NJW-Spezial 2018, S. 153“ oder „NJW-Spezial 18, S. 153“ zitiert.