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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.09.2016
- 3 U 207/15; 3 U 230/15; 3 U 37/16; 3 U 38/16; 3 U 86/16; 3 U 136/16; 3 U 154/16 und 3 U 166/16 -
Kündigung des Bausparvertrags durch Bausparkasse zulässig
OLG Celle bestätigt seine Rechtsprechung zur Kündigung von Bausparverträgen
Das Oberlandesgericht Celle hat sich in insgesamt acht Urteilen mit der Rechtmäßigkeit der Kündigung von Bausparverträgen befasst.
In den zugrunde liegenden Streitfällen begehrten die Bausparer mit ihren erhobenen Klagen die Feststellung des Fortbestehens der jeweils von der in Hameln ansässigen
Bausparer wollen auch für angesparte Gelder vereinbarten Sparzins erhalten
Die Bauparkasse hatte gekündigt, weil die Bausparer zehn Jahre nach
OLG erklärt Kündigung für zulässig
In diesen Fällen hält das Oberlandesgericht Celle die Kündigungen für gerechtfertigt, weil sich die
Verzichtserklärung des Bausparers kann nicht durch Erklärung der Bank ersetzt werden
Im Gegensatz dazu steht die zweite Fallkonstellation, in der das Oberlandesgericht die Kündigungen der
Weitere Verfahren beim OLG anhängig
Beim OLG Celle sind derzeit ca. 130 weitere Fälle anhängig, in denen sich Bausparer gegen die
§ 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
(3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne
§ 489 BGB Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, [...]
2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2016
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
- Bausparkasse darf Altvertrag nicht ohne weiteres kündigen
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016
[Aktenzeichen: 9 U 171/15]) - Vor vollständiger Ansparung der Bausparsumme besteht kein Kündigungsrecht der Bausparkasse nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12.11.2015
[Aktenzeichen: 12 O 100/15])
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Dokument-Nr. 23164
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