Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20.05.2014
- 4 U 206/14 -
Herstellerhaftung bei mangelndem Hinweis auf eingeschränkte Nutzung eines Mountainbikes
Anspruch auf Schadenersatz wegen Instruktionsfehlers
Weist der Hersteller eines Mountainbikes nicht darauf hin, dass das Fahrrad nur eingeschränkt für Kunststücke genutzt werden kann und kommt es zu einem Rahmenbruch aufgrund einer dauerhaften Belastung durch Kunststücke, so haftet für den eingetretenen Schaden der Hersteller. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Durchführung von dauerhaften Kunststücken, wie etwa Slides, Stoppies Wheelies oder Treppenabfahrten, kam es im Mai 2012 zu einem Rahmenbruch bei einem
Landgericht wies Schadenersatzklage ab
Das Landgericht Weiden wies die Schadenersatzklage jedoch ab. Seiner Ansicht nach habe der Mountainbikehersteller für den Schaden nicht gehaftet. Der Sachverständige habe nämlich keinen Materialfehler, Produktmangel, Montagemangel oder Ähnliches finden können. Ein Mangel sei auch nicht darin zu sehen gewesen, dass das
Oberlandesgericht bejahte Haftung des Herstellers
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied zu Gunsten des Radfahrers und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Dem
Fehlender Hinweis auf mögliche Gefahren durch Fehlgebrauch
Ein Verbraucher dürfe erwarten, so das Oberlandesgericht, dass ein Produkt so konzipiert ist, dass es unter Beachtung der Gebrauchsanleitung bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbaren Fehlgebrauch gefahrlos benutzt werden kann. Ein Hersteller sei in diesem Zusammenhang verpflichtet auf die aus der Verwendung des Produkts resultierenden Gefahren hinzuweisen. Diese Warnpflicht erstrecke sich auch auf einen naheliegenden und für den Hersteller erkennbaren Fehlgebrauch. Eine entsprechende Warnung sei jedoch unterblieben. Bei den vom
Hinweis auf Klassifizierung von Mountainbikes muss sich in Bedienungsanleitung finden
Soweit der Hersteller darauf verwies, dass sich das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Weiden, Urteil vom 03.12.2013
[Aktenzeichen: 13 O 347/12]
Jahrgang: 2014, Seite: 1304 NJW-RR 2014, 1304 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 523 NZV 2014, 523
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19262
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19262
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.