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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mountainbike“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.01.2021
- 2 Ss OWi 25/21 -
Fahrradfahren auf Trampelpfaden im Wald verboten
OLG Oldenburg weist Rechtsbeschwerde ab
Das OLG Oldenburg hat die Rechtsbeschwerde eines Mountainbikers gegen einen Bußgeldbescheid wegen illegalen Radfahrens auf einem nicht-öffentlichen Trampelpfades abgewiesen. Eine Wegenutzung sei nur bei Zustimmung des Grundstückseigentümers erlaubt.
Ein 58ig-jähriger Mann war gegen 18 Uhr im Waldgebiet der Stadt Bad Iburg mit seinem Mountainbike unterwegs. Die Stadt Bad Iburg erließ einen Bußgeldbescheid über 150 Euro mit der Begründung, der Mann sei außerhalb von öffentlichen Wegen gefahren. Nach § 25 des Niedersächsischen Waldgesetzes darf man mit Fahrrädern auch auf sogenannten „tatsächlichen öffentlichen Wegen“ fahren. Das sind solche Wege, die mit Zustimmung oder Duldung des Grundeigentümers tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, wie Wander- Reit- und Freizeitwege, nicht aber z.B. Fuß- und Pirschpfadwege. Auch die von „Downhill-Bikern“ eigenständig geschaffenen Wege gehörten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 28.10.2019
- 191 C 7612/19 -
Unterschreitung von nicht exakt zugesicherten Reiseleistungen rechtfertigt keine Minderung des Reisepreises
Reisevertrag einer gebuchten Mountainbike-Tour wies keine fest zugesicherten Eigenschaften im Hinblick auf Streckenführung, Gesamtlänge oder den zu absolvierenden Höhenmeter aus
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Unterschreitung von nicht exakt zugesicherten Leistungswerten bei einer Mountainbike-Tour nicht zwingend eine Minderung des Reisepreises rechtfertigt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger zusammen mit zwei weiteren Männern eine siebentägige geführte "Transalp Mountain Rad Tour" von Grainau bei Garmisch zum Gardasee gebucht. Ausgeschrieben war im Medium Segment eine sportliche Radtour abseits der Pisten für Fortgeschrittene mit sehr guter Kondition und guter Bikebeherrschung von insgesamt ca. 400 km bei ca. 10.700 Höhenmetern... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20.05.2014
- 4 U 206/14 -
Herstellerhaftung bei mangelndem Hinweis auf eingeschränkte Nutzung eines Mountainbikes
Anspruch auf Schadenersatz wegen Instruktionsfehlers
Weist der Hersteller eines Mountainbikes nicht darauf hin, dass das Fahrrad nur eingeschränkt für Kunststücke genutzt werden kann und kommt es zu einem Rahmenbruch aufgrund einer dauerhaften Belastung durch Kunststücke, so haftet für den eingetretenen Schaden der Hersteller. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Durchführung von dauerhaften Kunststücken, wie etwa Slides, Stoppies Wheelies oder Treppenabfahrten, kam es im Mai 2012 zu einem Rahmenbruch bei einem Mountainbike. Der jugendliche Radfahrer stürzte und verletzte sich an den Zähnen. Er klagte daraufhin gegen den Hersteller und Verkäufer des Mountainbikes auf Schadenersatz.... Lesen Sie mehr
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