die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Produkthaftungsrecht“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 22.10.2022
- 113 C 2145/21 -
Kein Schadenersatzanspruch aus Produkthaftung bei braunen Flecken nach dem Düngen des Rasens
Nachweis über Art des Produktfehlers erforderlich
Das Amtsgericht München hat die Klage eines Münchners gegen den Hersteller eines Düngers auf Schadenersatz in Höhe von 1244 € abgewiesen.
Im Juli 2020 verlegte der Kläger auf seinem Grundstück einen Rollrasen. Anfang August 2020 erwarb er eine 8 kg Packung des von der Beklagten hergestellten und vertriebenen Langzeitrasendüngers, um den verlegten Rasen zu düngen. Die Beklagte bewirbt ihren Dünger mit der Aussage es bestehe keine Verbrennungsgefahr. Um den erworbenen Dünger auszubringen, erwarb der Kläger auch einen Streuwagen. Der Kläger führt aus, er habe den Dünger im August 2020 mit dem Streuwagen entsprechend den Vorgaben ausgebracht. Anschließend sei der Rasen bewässert worden. Nach wenigen Tagen hätten sich auf dem Rasen erhebliche Verbrennungsschäden gezeigt. Diese würden auf... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Pirna, Urteil vom 17.09.2015
- 12 C 162/13 -
Ausbruch eines Bullen aufgrund mangelhaften Zaunelements: Zaunhersteller haftet für Deckungsschäden
Haftung für Tierarztkosten und aufgrund von Frühgeburten gestorbene Jungkälber
Bricht ein Bulle aus seinem Gehege aus, weil ein Zaunelement mangelhaft hergestellt wurde, und besamt mehrere Jungkälber, so haftet der Zaunhersteller für die dadurch entstandenen Tierarztkosten und das Sterben von Jungkälbern aufgrund von Frühgeburten. Dies hat das Amtsgericht Pirna entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2010 hatte ein Landwirt mehrere Zaunelemente bei einer Firma bestellt. Diese stellten sich nachträglich als mangelhaft dar. Denn einige Zeit später, nach der Verwendung der bestellten Zaunelemente, brach ein Deckbulle aus seiner Weide aus und besamte mehrere Jungkälber. Der Landwirt beauftragte zugleich einen Tierarzt, der Antiträchtigkeitsmittel... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 05.03.2015
- C-503/13 und C-504/13 -
Potentieller Fehler eines medizinischen Geräts rechtfertigt Einstufung aller Geräte des Modells als fehlerhaft
Fehler des Produkts muss nicht in jedem Einzelfall nachgewiesen werden können
Hat ein medizinisches Gerät einen potenziellen Fehler, können alle Produkte desselben Modells als fehlerhaft eingestuft werden. Der Hersteller eines solchen fehlerhaften Geräts muss die Kosten im Zusammenhang mit dessen Austausch erstatten, wenn der Austausch erforderlich ist, um das Sicherheitsniveau wiederherzustellen, das man zu erwarten berechtigt ist. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Richtlinie über fehlerhafte Produkte* sieht vor, dass der Hersteller eines Produkts für den Schaden haftet, der durch einen Fehler dieses Produkts verursacht worden ist.Das Unternehmen des zugrunde liegenden Verfahrens vertreibt in Deutschland Herzschrittmacher sowie implantierbare Cardioverte Defibrillatoren. Von dem Unternehmen später durchgeführte Qualitätskontrollen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20.05.2014
- 4 U 206/14 -
Herstellerhaftung bei mangelndem Hinweis auf eingeschränkte Nutzung eines Mountainbikes
Anspruch auf Schadenersatz wegen Instruktionsfehlers
Weist der Hersteller eines Mountainbikes nicht darauf hin, dass das Fahrrad nur eingeschränkt für Kunststücke genutzt werden kann und kommt es zu einem Rahmenbruch aufgrund einer dauerhaften Belastung durch Kunststücke, so haftet für den eingetretenen Schaden der Hersteller. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Durchführung von dauerhaften Kunststücken, wie etwa Slides, Stoppies Wheelies oder Treppenabfahrten, kam es im Mai 2012 zu einem Rahmenbruch bei einem Mountainbike. Der jugendliche Radfahrer stürzte und verletzte sich an den Zähnen. Er klagte daraufhin gegen den Hersteller und Verkäufer des Mountainbikes auf Schadenersatz.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 26.10.2009
- 4 U 250/08 -
Hautverätzungen durch fehlerhaften Umgang mit Fertigbeton: Betonhersteller muss wegen fehlender Warnung Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten
Mangelnde Sorgfalt des Betonverwenders begründet Mitverschulden
Erleidet ein Laie aufgrund des fehlerhaften Umgangs mit Frischbeton Hautverätzungen, so haftet dafür der Hersteller des Betons, wenn er den Verwender nicht auf die Gefahren des Frischbetons hinweist. Jedoch kann dem Verwender ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er trotz vorhandenen Basiswissens keine wasserabweisende Schutzkleidung trägt bzw. die mit Frischbeton durchnässte Kleidung nicht zeitnah auszieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Betriebswirt betonierte im September 2004 seine Garage mit Frischbeton. Dabei trug er Jeans und Winterstiefel. Während der Arbeiten sank er mehrmals mit seinen Knien mehrere Zentimeter tief in die Betonmasse. Dies hatte zur Folge, dass seine Jeans durchnässt wurde. Nach Beendigung der Arbeit stellte er am Knie und an den Unterschenkeln... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.02.2013
- VI ZR 1/12 -
BGH: Absolute Sicherheit technischer Geräte kann nicht verlangt werden (Heißwasser-Untertischgerät)
Installations- und Gebrauchsanleitungen sind zu beachten
Von einem Gerät dürfen bei Beachtung der Installations- und Gebrauchsanleitung keine Gefahren ausgehen. Demgegenüber kann von einem Hersteller nicht verlangt werden, für jeden Fall des unsachgemäßen Gebrauchs Vorsorge zu treffen. Eine absolute Sicherheit kann von technischen Geräten nicht verlangt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann kaufte in einem Baumarkt ein in China hergestelltes Heißwasser-Untertischgerät. In der Gebrauchsanleitung stand unter anderem, dass die Installation von einem Fachmann vorgenommen werden sollte und dass vor dem Anschluss an das Stromnetz das Gerät mit Wasser befüllt sein muss. Der Käufer baute das Gerät selbst ein. Wenig später... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.01.2011
- 5 U 3158/10 -
Sektflasche explodiert: Hersteller zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt
Hersteller haften für Produktfehler - auch für unvermeidbare Ausreißer
Der Hersteller haftet für seine Produkte und muss durch Fehler verursachte Schäden ersetzen. Insbesondere die von Glasflaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken wie Sekt ausgehenden Gefahren sind bekannt. Explodiert eine Sektflasche in der Hand eines Kunden, so kann sich der Sekthersteller nicht einfach darauf berufen, dass es möglicherweise erst nach dem Verkauf zu einer Beschädigung der Flasche gekommen sein könnte. Eine solche Beschädigung erst nach Auslieferung der Flasche muss der Hersteller nachweisen. Andernfalls schuldet er dem verletzten Kunden Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Geklagt hatte in dem in letzter Instanz vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall eine Lehrerin. Diese war auf einer Dienstbesprechung verletzt worden, als der Schulrektor den 21 Lehrern des Kollegiums jeweils eine 0,2 Liter Flasche Piccolo überreicht hatte. Beim Übergeben einer der Flaschen explodierte diese in der Hand des Rektors. Die Klägerin wurde von umherfliegenden Glassplittern... Lesen Sie mehr
Landgericht Traunstein, Urteil vom 29.06.2005
- 6 O 1173/05 -
Rodelunfall: Schlittenhersteller muss Schlitten keine Gebrauchsanweisung beifügen
Fahreigenschaften eines Rodelschlittens gehören zum allgemeinen Erfahrungswissen
Das Fehlen einer Gebrauchsanweisung für einen Rodelschlitten begründet keinen Instruktionsfehler. Dies hat das Landgericht Traunstein entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater einen neuen Schlitten erworben. Er probierte diesen sogleich mit seiner 9-jährigen Tochter aus. Sie rodelten einen flachen Wiesenhang bergab. Der auf dem Schlitten hinten sitzende Vater versuchte zu lenken. Der Schlitten kam nach links von der geplanten Fahrtrichtung ab und prallte auf einen Baumstumpf. Der Vater brach sich Mittelhandknochen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.03.2009
- VI ZR 176/08 - Kirschtaler -
Bäcker haftet nicht für Kirschkern im Gebäck
Entscheidung des BGH zur Produktsicherheit von Backwerken
Ein Bäcker braucht bei der Herstellung eines Kirschtaler nicht jede einzelne Kirsche auf eventuell noch vorhandene Kirschsteine zu untersuchen. Ein solcher Aufwand ist ihm nicht zumutbar. Er ist auch nicht erforderlich, da Verbrauchern, die auf einen Kirschkern beißen, keine schwerwiegenden Gesundheitsgefahren drohen.
Der BGH beendete mit seinem Revisionsurteil einen langen Rechtsstreit. Zuvor hatten das Amtsgericht Iserlohn und das Landgericht Hagen dem Kläger Recht gegeben. Dieser hatte einen Kirschtaler gekauft, bei dessen Verzehr er auf einen eingebackenen Kirschkern biss. Dabei brach ein Teil seines oberen linken Eckzahns ab. Für die dadurch erforderlich gewordenen Zahnarztkosten musste er einen... Lesen Sie mehr