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Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 03.01.2022
- 7 B 10005/22.OVG -
Eilantrag gegen Verbot von „Montagsspaziergängen“ im Landkreis Südliche Weinstraße erfolglos
Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit des Verbot von "Montagsspaziergängen" nicht im Eilschutzverfahren zu klären
Der Eilantrag eines Bewohners des Landkreises Südliche Weinstraße gegen das für das Kreisgebiet verfügte Verbot von "Montagsspaziergängen" am 3. Januar 2022 blieb ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, mit dem es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.
Der Landkreis Südliche Weinstraße erließ am 27. Dezember 2021 eine Allgemeinverfügung, in der er u.a. die bereits für den Montag beworbenen, aber nicht ordnungsgemäß angemeldeten sog. "Montagsspaziergänge", sowie thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlungen am 3. Januar 2022 ganztägig verbot. Er stützte das Verbot der sogenannten "Montagsspaziergänge" am 3. Januar 2022 auf das
Mögliche Sperrwirkung im Eilrechtsschutzverfahren nicht zu klären
Seine hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht mit Beschuss zurück. Es lasse sich im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren angesichts der Kürze der dem Gericht zur Verfügung stehenden Zeit nicht feststellen, ob das auf das
Interessenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus
Im Hauptsacheverfahren werde voraussichtlich überdies der Frage nachzugehen sein, welche Bedeutung dem von der Kreisverwaltung zur Begründung der Verbotsverfügung ferner angeführten Umstand zukomme, dass die sogenannten "Montagsspaziergänge" nicht entsprechend dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31269
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