Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RDG 2012, 186
Zeitschrift: Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen (RDG),
Jahrgang: 2012, Seite: 186
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RDG 2012, 186:
Amtsgericht Bremen, Urteil vom09.02.2012
- 9 C 0566/11 -
Arzt hat keinen Anspruch auf Honorar nach kurzfristiger Terminabsage durch Patienten
Wer einen Termin mit einem Arzt ausmacht, geht damit keine rechtsverbindliche Vereinbarung ein. Terminsabsprachen finden aus rein organisatorischen Gründen statt, so dass einer Arztpraxis auch bei einer kurzfristigen Absage des Patienten kein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung zusteht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RDG 2012, 186 wird teils auch als „RDG 12, 186“, „RDG 2012, S. 186“ oder „RDG 12, S. 186“ zitiert.