Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RDG 2016, 186
Zeitschrift: Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen (RDG),
Jahrgang: 2016, Seite: 186
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RDG 2016, 186:
Kammergericht Berlin, Urteil vom19.05.2016
- 20 U 122/15 -
Unerkannter Herzinfarkt: Haftung eines Rettungssanitäters wegen Stellung eigener Diagnose und unterlassener Hinzuziehung eines Notarztes
Klagt ein Patient über akute Brustschmerzen, die offensichtlich keine herzfremde Ursache haben, muss der Rettungssanitäter einen Notarzt hinzuziehen. Er darf auf keinen Fall eine eigene Diagnose erstellen. Bleibt damit ein Herzinfarkt unerkannt, haftet dafür der Rettungssanitäter. Dabei gelten hinsichtlich der Ursächlichkeit zwischen Pflichtwidrigkeit und Verletzungsfolgen die Beweislastregeln zur Arzthaftung, da der Rettungssanitäter im Kompetenzbereich des Arztes tätig war. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RDG 2016, 186 wird teils auch als „RDG 16, 186“, „RDG 2016, S. 186“ oder „RDG 16, S. 186“ zitiert.