Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RDV 2014, 345
Zeitschrift: Recht der Datenverarbeitung (RDV),
Jahrgang: 2014, Seite: 345
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RDV 2014, 345:
Amtsgericht München, Hinweisbeschluss vom13.08.2014
- 345 C 5551/14 -
Dash-Cam-Aufzeichnungen können nicht als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertet werden
Die Videoaufzeichnungen mit Hilfe der Dash-Cam dürfen in einem Prozess nicht als Beweismittel verwendet werden. Der PKW Fahrer muss daher mit anderen Mitteln seine Unschuld beweisen, um den Prozess nicht zu verlieren. Dies hat Amtsgericht München mit Hinweisbeschluss bekanntgegeben. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle RDV 2014, 345 wird teils auch als „RDV 14, 345“, „RDV 2014, S. 345“ oder „RDV 14, S. 345“ zitiert.