Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RNotZ 2010, 204
Rheinische Notar-Zeitschrift (RNotZ),
Jahrgang: 2010, Seite: 204
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RNotZ 2010, 204:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom01.12.2009
- 15 Wx 236/09 -
Lebensgefährte in eingetragener Lebenspartnerschaft darf keine Zweitadoption des Kindes vornehmen
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind hinsichtlich des Adoptionsrechts nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet wie Ehen zwischen Mann und Frau. Bringt jemand ein adoptiertes Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit ein, so kann der Partner das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind nicht auch noch adoptieren und damit die gleichen Rechte erhalten wie der Adoptivvater beziehungsweise die Adoptivmutter. In einem Eheverhältnis steht die elterliche Sorge hingegen Mann und Frau gemeinsam zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RNotZ 2010, 204 wird teils auch als „RNotZ 10, 204“, „RNotZ 2010, S. 204“ oder „RNotZ 10, S. 204“ zitiert.