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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RNotZ 2018, 415

Rheinische Notar-Zeitschrift (RNotZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 415

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RNotZ 2018, 415:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom12.02.2018
- 33 UF 1152/17 -

Eizellenspende und Leihmutterschaft in Ukraine steht Adoption des Kindes in Deutschland nicht entgegen

Die Zuhilfenahme einer Eizellenspende und Leihmutterschaft in der Ukraine steht der Adoption des Kindes in Deutschland nicht entgegen. Eine gesetzes- oder sittenwidrige Vermittlung oder Verbringung des Kindes zum Zwecke der Adoption im Sinne von § 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt nicht vor. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RNotZ 2018, 415 wird teils auch als „RNotZ 18, 415“, „RNotZ 2018, S. 415“ oder „RNotZ 18, S. 415“ zitiert.