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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 12.02.2018
- 33 UF 1152/17 -
Eizellenspende und Leihmutterschaft in Ukraine steht Adoption des Kindes in Deutschland nicht entgegen
Kein Vorliegen einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung des Kindes
Die Zuhilfenahme einer Eizellenspende und Leihmutterschaft in der Ukraine steht der Adoption des Kindes in Deutschland nicht entgegen. Eine gesetzes- oder sittenwidrige Vermittlung oder Verbringung des Kindes zum Zwecke der Adoption im Sinne von § 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt nicht vor. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein homosexuelles deutsches Paar entschied sich im Jahr 2013 dazu, über eine Samenspende eines der beiden Partner, eine anonyme Eizellenspende und eine
Amtsgericht hält Adoption für gesetzes- oder sittenwidrig
Das Amtsgericht München verneinte die
Oberlandesgericht bejaht Zulässigkeit der Adoption
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Antragstellers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die
Kein Vorliegen einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung des Kindes
Die Vorschrift des § 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB komme für den Fall, dass das Kind mit Hilfe einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2020
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht München, Beschluss vom 20.02.2017
[Aktenzeichen: 52722 F 7115/15]
- Adoption eines Kindes nach Leihmutterschaft richtet sich allein nach Kindeswohlgesichtspunkten
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2017
[Aktenzeichen: II-1 UF 10/16]) - Adoption: Eizellenspende und Leihmutterschaft stellen keine gesetzeswidrige oder sittenwidrige Vermittlung eines Kindes dar
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.08.2012
[Aktenzeichen: 2-09 T 50/11])
Jahrgang: 2018, Seite: 1008 FamRZ 2018, 1008 | Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2018, Seite: 420 FuR 2018, 420 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 678 MDR 2018, 678 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 516 NJW-RR 2018, 516 | Rheinische Notar-Zeitschrift (RNotZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 415 RNotZ 2018, 415 | Zeitschrift: Das Standesamt (StAZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 350 StAZ 2018, 350
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Dokument-Nr. 28302
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