Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 18.10.2013
- 1 Ss 6/13 -
Strafbarkeit der Sachbeschädigung bei Inbrandsetzen einer Geschwindigkeitsmessanlage
Keine Strafbarkeit wegen Brandstiftung und Störung öffentlicher Betriebe
Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage in Brand setzt, macht sich nicht wegen Brandstiftung (§ 306 StGB) strafbar, sondern wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Autofahrer von einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage geblitzt wurde, setzte er diese im Juli 2010 in Brand. Dies tat er, indem er ein Stoffstück in das Gerät steckte und dieses anzündete. Beide Vorinstanzen werteten dieses Vorgehen als eine
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung
Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zu Gunsten des Täters. Dieser habe durch seine Tatbegehung eine
Keine Strafbarkeit wegen Brandstiftung
Eine
Keine Strafbarkeit wegen Störung öffentlicher Betriebe
Ebenfalls ausgeschlossen sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 90, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann NJW-Spezial 2014, 90 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17839
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17839
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.