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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 05.12.2017
- 8a K 925/17.A -
Familienmitglied des syrischen Machthabers Assad als Flüchtling anerkannt
Betroffener drohen im Libanon Verfolgungshandlungen in Form erheblicher physischer Gewalt bis hin zum Tod
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) verpflichtet, der Witwe eines Cousins des syrischen Machthabers Baschar Al-Assad die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die die syrische und die libanesische Staatsangehörigkeit besitzt, war seit 1993 mit einem Cousin Assads verheiratet. Ihr Ehemann war eine führende Person in der syrischen Armee. Er wurde 2014 unter nicht geklärten Umständen getötet. Ein Sohn der Klägerin wurde im Januar 2016 in
Klägerin hat im Falle ihrer Rückkehr nach Syrien Verfolgungsmaßnahmen aus politischen Gründen zu befürchten
Das Verwaltungsgericht Münster gab dieser Klage nunmehr statt. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus, dass die Klägerin im Falle ihrer Rückkehr nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
- Keine zusätzliche Flüchtlingsanerkennung für syrische Schutzsuchende bei bereits zuerkanntem subsidiärem Schutz
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.2017
[Aktenzeichen: 2 LB 117/17]) - Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge möglich
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 06.06.2017
[Aktenzeichen: 3 A 3040/16.A, 3 A 255/17.A, 3 A 747/17.A])
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Dokument-Nr. 25315
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