alle Urteile, veröffentlicht am 08.11.2010
Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 01.11.2010
- S 12 SO 39/10 ER -
SG Kassel zu den Anforderungen an einen "Grundsicherungsrelevanten Mietspiegel"
Streit um angemessenen Mietpreis für 1-Zimmer-Wohnungen
Der "Grundsicherungsrelevante Mietspiegel für die Stadt Kassel mit Stand vom 01.09.2010" und das diesem zugrunde liegende Konzept zur Bemessung von angemessenen Unterkunftskosten für das Stadtgebiet Kassel entspricht nicht den Anforderungen nach dem SGB 12, so das Sozialgericht Kassel in seinem Beschluss.
Nachdem bereits die bisherige Pauschalierung von Unterkunftskosten im Bereich der Sozialhilfe nach § 29 SGB 12 durch die Stadt Kassel rechtswidrig war (SG Kassel, Beschluss vom 28.10.2009, S 12 SO 17/09 ER im Anschluss an SG Kassel, Urteil vom 15.07.2009, S 7 AS 608/06, S 7 AS 404/07), muss die Stadt Kassel der Berechnung der sogenannten Grundsicherung im Alter an angemessene Kosten der Unterkunft (hier der Grundmiete) für eine 1-Zimmer-Wohnung auch aktuell solche Höhe von vorläufig mehr als lediglich monatlich 195,80 € zugrunde legen. Denn der "Grundsicherungsrelevante Mietspiegel für die Stadt Kassel mit Stand vom 01.09.2010" und das diesem zugrunde... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2010
- 12 K 12126/10 -
Zu den Anforderungen an die Unwirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs gegen Steuerbescheid
Androhung und Durchführung eines Steuerstrafverfahrens keine unzulässige Einwirkung der Behörde
Mit den Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Einspruchsrücknahme gegen einen Steuerbescheid musste sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg befassen.
Ein Steuerpflichtiger, der sich gegen seinen Steuerbescheid zur Wehr setzen will, tut dies zunächst mit einem an das zuständige Finanzamt zu richtenden Einspruch. Nimmt der Steuerpflichtige den Einspruch später zurück, etwa weil er die Erfolgsaussicht als nicht gegeben ansieht, wird der Bescheid bestandskräftig und kann im Regelfall nicht mehr geändert werden. Das gilt allerdings dann... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2010
- 2 K 216/10.KO/ 2 K 639/10.KO -
Für nachträgliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist eine Gesinnungsumkehr aufgrund eines Schlüsselerlebnisses oder eines längeren inneren Wandlungsprozesses notwendig
Eine bloße Meinungsänderung ohne erkennbaren Anlass reicht nicht aus, um aus der Bundeswehr entlassen zu werden
Ein Oberstabsarzt der Bundeswehr wollte seine nachträgliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und die Entlassung aus der Bundeswehr gerichtlich durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte eine entsprechende Klage ab. Es konnte nicht die Überzeugung gewinnen, dass der Kläger aus Gewissensgründen am Dienst gehindert sei.
Der Kläger war ursprünglich als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und leistete Zivildienst. Anschließend studierte er Medizin und verpflichtete sich später für sechs Jahre als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Damals erklärte er, aus Gewissensgründen nicht mehr gehindert zu sein, Dienst an der Waffe zu leiten. Der Kläger war im Kosovo und in Afghanistan eingesetzt und wurde zum Oberstabsarzt... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 27.10.2010
- 5 K 557/10.TR -
Weinrecht: Italienischer Vino frizzante IGT aus Deutschland weiterhin zulässig
Verperlen von IGT Weinen nicht nur in den jeweiligen geografischen Gebieten möglich
Auch nach Inkrafttreten der neuen europarechtlichen Regelungen zum August 2009 darf derzeit Perlwein aus italienischen IGT-Weinen in Deutschland hergestellt und als Vino frizzante IGT in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Trier einer in Trier ansässigen Firma Recht gegeben, die in Italien Tafelwein unterschiedlicher Rebsorten und Herkunft mit der Angabe IGT gekauft hat, um diese in Deutschland zu verschneiden, zu verperlen und als Vino frizzante IGT in Verkehr zu bringen. Das beklagte Land Rheinland-Pfalz beabsichtigte dies im Wesentlichen mit der Begründung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 11.12.2009
- 122 C 6879/09 -
AG München: Kauf eines Autos über eBay mit (ungültigem) Gewährleistungsausschluss
Nach Versprechen bestimmte Beschaffenheiten einer Sache kein schriftlicher Gewährleistungsausschluss möglich
Verspricht ein Verkäufer, dass bei seinem Verkaufsobjekt bestimmte Eigenschaften vorliegen, kann er sich nachher nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit bot eine Frau über die Internetplattform eBay einen PKW VW T4 Multivan an. Bei der Beschreibung des Fahrzeugs gab sie an, dass es sich in einem gebrauchten, aber gut erhaltenen Zustand befinde. Es sei unfallfrei, scheckheftgepflegt und mit Standheizung und Tempomat ausgestattet.Anfang Februar 2009 ersteigerte jemand für 3.100,- € dieses... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.11.2010
- 4 M 221/10 -
NPD hat Anspruch auf Gleichbehandlung: Bürgerhaus Hohenmölsen muss an NPD für Bundesparteitag vermietet werden
Beschwerde der Stadt Hohenmölsen in Sachsen gegen Vermietung der Stadthalle für NPD-Bundesparteitag zurückgewiesen
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 26.10.2010 hinsichtlich der Überlassung des Bürgerhauses in Hohenmölsen an die NPD wurde vom Oberverwaltungsgericht Landes Sachsen-Anhalt bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht hat - wie auch zuvor das Verwaltungsgericht - zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und insbesondere auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verbotene Parteien einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Überlassung kommunaler Einrichtungen haben und die Gemeinden als... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 13.02.2008
- 5 A 34/07 -
Zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht bei starkem Laubanfall: Anwohner muss auch Laub von drei Eichen auf öffentlichem Grund beseitigen
Laubbeseitigung von drei Eichen stellt keine unzumutbare Belastung dar - Keine Zwangsarbeit
Auch im Herbst sind Anwohner dazu verpflichtet, die Wege vor dem Haus verkehrssicher zu halten, indem sie regelmäßig das von den Bäumen heruntergefallene Laub entfernen. Dies gilt auch dann, wenn die Bäume nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern auf einem öffentlichen, unmittelbar an das Grundstück angrenzenden Straßenabschnitt stehen. Die Belastung durch das zusätzliche Laubentfernen muss dabei jedoch für den Anwohner zumutbar sein. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgericht Lüneburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich ein Anwohner gegen die Auflage der Stadt, im Herbst das Laub dreier Eichen von der Straße zu entfernen. Die Bäume stehen auf einer öffentlichen, unmittelbar an das Grundstück des Anwohners angrenzenden Straße.Der Anwohner erhob schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Zur Begründung trug er vor, dass er... Lesen Sie mehr