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alle Urteile, veröffentlicht am 27.01.2011

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2011
- BVerwG 8 C 45.09 und BVerwG 8 C 46.09 -

BVerwG: Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zulässig

Erforderliche Leistungsfähigkeit für anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben eines Sachverständigen mit Beginn des achten Lebensjahrzehnts nicht mehr uneingeschränkt gegeben

Weder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) noch europäisches Unionsrecht einer Industrie- und Handelskammer (IHK) verbieten, in ihrer Satzung Höchstaltersgrenzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige festzusetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Die heute 73 bzw. 74 Jahre alten Kläger des zugrunde liegenden Falls waren von den beklagten IHKs jeweils bis zum Erreichen der in den Sachverständigenordnungen (SVO) vorgesehenen Höchstaltersgrenze von 68 Jahren zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestellt worden. Diese Bestellung war jeweils einmal bis zur Vollendung des 70. bzw. 71. Lebensjahres verlängert worden, was die SVOen ermöglichten. Die Anträge der Kläger auf weitere Verlängerung der Bestellung wurden von den Beklagten abgelehnt und blieben auch in der Revisionsinstanz ohne Erfolg.Die Ablehnung der Verlängerungsbegehren beider Kläger durch die IHKs ist rechtmäßig.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.01.2011
- 2 W 234/10 -

Einsicht in Grundbuch setzt berechtigtes Interesse voraus

Oberlandesgericht setzt Neugier bei Grundbucheinsicht Schranken

Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch besteht nur bei berechtigtem Interesse an der Auskunft. Die Grenzen zur bloßen Neugier an einer Einsicht in das Grundbuch dürfen dabei nicht überschritten werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein und bestätigte damit die Entscheidung des Grundbuchamts beim Amtsgericht Niebüll.

Das Grundbuch wird bei den Amtsgerichten geführt und gibt Auskunft über die Eigentums- und Vermögensverhältnisse an Grundstücken. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Berlinerin gegen einen Mann von der Westküste eine Forderung von mehr als 10.000 Euro. Der von ihr beauftragte Gerichtsvollzieher fand in der kleinen Wohnung des Mannes, der Leistungen nach dem SGB II (so genannte Hartz... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 03.04.1997
- 24 O 307/96 -

Faschingsball mit unbewachter Garderobe: Aufbewahren von Autoschlüsseln in der Jackentasche stellt grob fahrlässiges Handeln dar

Versicherung muss bei Fahrzeugdiebstahl mit Unfall kein Haftung übernehmen

Autoschlüssel in der Jackentasche aufzubewahren und die Jacke anschließend auf einem Faschingsball mangels bewachter Garderobe in einer Nische am Raumende abzulegen, stellt grob fahrlässiges Handeln dar. Werden erst die Schlüssel und dann das Auto geklaut, mit dem zudem noch ein Unfall verursacht wird, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Dies entschied das Landgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall besuchte die spätere Klägerin mit zwei Bekannten im Februar 1996 den alljährlich in einer Turnhalle der Stadt stattfindenden "Sockenball". Ihr Auto, einen Mercedes 250 D, stellte die Frau in der Nähe der Turnhalle ab und steckt die mit einem auffälligen Mercedes-Anhänger versehenen Autoschlüssel in die Innentasche ihrer Jacke. Da es in der Turnhalle keine... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.01.2011
- VG 21 K 146.10 -

VG Berlin: Serien-DVDs unterliegen in der Regel nicht der Filmabgabe der Filmförderungsanstalt

Nicht Gesamtlaufzeit der DVD sondern Länge einzelner Folgen ist ausschlaggebend für eventuelle Zahlungspflicht

Für DVDs, die mehrere Folgen einer Fernsehserie enthalten, besteht in der Regel keine Pflicht zur Zahlung einer Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.

Die Filmförderungsanstalt des Bundes erzielt ihre Mittel im Wesentlichen aus der Filmabgabe, die Kinounternehmen, Videounternehmen und Fernsehanstalten zu zahlen haben. Damit wird die Produktion von Kinofilmen unterstützt. Nach dem Filmförderungsgesetz ist eine Filmabgabe zu leisten, wenn DVDs mit Filmen mit einer Laufzeit von mehr als 58 Minuten bespielt sind. Auf dieser Grundlage... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011
- 6 AZR 526/09 -

BAG: Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD

Hemmung der Stufenlaufzeit aufgrund einer Inanspruchnahme von Elternzeit stellt keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar

Da das Arbeitsverhältnis während der Inanspruchnahme von Elternzeit ruht und in dieser Zeit keine Berufserfahrung durch den Arbeitnehmer gewonnen wird, stellt eine Nichtanrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit des TVöD weder unmittelbar noch mittelbar eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war von 2003 bis 2009 in der Kostümabteilung des von der beklagten Stadt unterhaltenen Theaters tätig und verrichtete Schneiderarbeiten. Vom 28. April 2005 bis zum 29. Februar 2008 nahm sie Elternzeit in Anspruch. Während dieser Elternzeit trat der TVöD am 1. Oktober 2005 in Kraft. Die Klägerin wurde tarifgerecht in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert... Lesen Sie mehr

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 20.01.2011
- 31322/07 -

Kein Recht auf staatliche Sterbehilfe - Sterbehilfe kein Menschenrecht

Europäische Menschenrechrechtskonvention enthält kein Recht auf staatliche Beihilfe zu einem Selbstmord

Ein Staat muss keine Sterbehilfe leisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Schweizer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er wollte seinem Leben ein Ende setzen.Der 1953 geborene Kläger leidet seit rund 20 Jahren an einer schweren psychischen Krankheit. Er meinte, dass er wegen der Krankheit nicht mehr würdevoll Leben könne. Nach zwei - gescheiterten - Selbstmordversuchen wollte er sich... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.01.2011
- VG 21 K 431.10 -

Bei vorhandenem Vermögen von 84.000 Euro besteht kein Anspruch auf Wohngeld

Begleichung der Mietzahlungen aus vorhandenem Vermögen zumutbar

Verfügt jemand über ein "erhebliches Vermögen" (hier: 84.000 Euro) ist ihm zumutbar, seine Mietbelastung aus diesem vorhandenen Vermögen zu bestreiten. Es besteht dann kein Anspruch auf Wohngeld. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Der 52 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte Ende 2009 beim Bezirksamt Mitte von Berlin die Bewilligung von Wohngeld für die von ihm (und einer weiteren Person) bewohnte 105 qm große Mietwohnung beantragt, für die er eine anteilige Warmmiete von rund 460 Euro zahlte. Dabei gab er an, nahezu kein Einkommen zu haben und von seinem Kapitalvermögen zu leben, das er... Lesen Sie mehr