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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 27.11.2023
- 4 K 148/23.GI -
Handyortung nach Suizidankündigung kostenpflichtig
Suizidgefährdeter muss Kosten für Handyortung tragen
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestelltem Urteil bestätigt, dass die Kosten für eine polizeiliche Handyortung von demjenigen zu tragen sind, der diese durch die Ankündigung seines Suizids veranlasste.
In der Vergangenheit hatte der Kläger bereits mehrmals seinen
Objektive Sachlage erforderte Handyortung
Dem folgte das VG nicht. Vielmehr habe im Zeitpunkt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33557
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