alle Urteile, veröffentlicht am 29.12.2021
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27.12.2021
- 2 B 282/21 -
Saarland: Oberverwaltungsgericht setzt 2G-Regelung bei Woolworth außer Vollzug
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nimmt eine voraussichtliche Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes an
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einem Eilantrag der Fa. Woolworth auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Bestimmung der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung wegen einer voraussichtlichen Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes und ausschließlich bezogen auf die Antragstellerin stattgegeben. Die angegriffene Bestimmung sieht (zusammengefasst) vor, dass die sog. 2G-Regelung nur für solche Mischsortimenter nicht gelten soll, in deren Warenangebot Grundbedarfsartikel wesentlich überwiegen. Die Entscheidung bedeutet, dass speziell bei der Fa. Woolworth bis auf weiteres die 2G-Regelung nicht anzuwenden ist.
Zunächst stellt der zuständige Senat in der Entscheidung allerdings klar, dass die 2G-Regelung für den nicht mit Blick auf Artikel des Grundbedarfs begünstigten Einzelhandel voraussichtlich keine Verletzung der Grundrechte der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) enthält. Vielmehr bekräftigt das Gericht seine aktuelle Rechtsprechung, wonach die Landesregierung mit der 2G-Regelung in geeigneter, erforderlicher und in der gegenwärtigen Situation der Pandemie angemessener Weise das legitime Ziel verfolgt, Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen, die Verbreitung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28.12.2021
- VG 14 L 633/21 und VG 14 L 634/21 -
Coronaverordnung: Tanzverbot in Berliner Clubs bleibt bestehen
Verwaltungsgericht Berlin lehnt Eilanträge von Clubbesitzern und Veranstaltern ab
In Berliner Clubs und Diskotheken darf wegen der Corona-Pandemie vorerst weiterhin nicht getanzt werden. Das Tanzverbot hat nach zwei Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst Bestand.
Nach der aktuellen Vierten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dürfen im Land Berlin Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen nicht abgehalten werden. Hiergegen wandten sich mehrere Antragsteller, die im Land Berlin Tanzclubs betreiben oder ähnliche Veranstaltungen anbieten.Die 14.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Würzburg, Beschluss vom 21.12.2021
- W 8 E 21.1606 -
Genesenenstatus darf auf sechs Monate nach der Infektion beschränkt werden
Für Genesenennachweis muss die Infektion mit PCR-Test nachgewiesen werden
Die Beschränkung des Genesenenstatus auf sechs Monate nach einer Infektion ist nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.
Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Erteilung eines Genesenennachweises befristet bis zum 16. März 2022.Beim zuständigen Landratsamt beantragte er vorher die Ausstellung eines Genesenennachweises im Sinne der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (SchAusnahmV)... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2021
- OVG 6 S 59/21, 60/21 u. 61/21 -
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk
Zweck rechtfertigt Eingriff in Grundrechte der Händler
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos.
Nach der am 23. Dezember 2021 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen auch im Jahr 2021 - wie schon im letzten Jahr - pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Raketen und Böller) zu Silvester nicht an Privatpersonen überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anträge von Pyrotechnikherstellern bzw. -händlern sowie eines Käufers,... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.12.2021
- 20 NE 21.3037 -
Bayern: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regelung als unzulässig abgelehnt, weil Bekleidungsgeschäfte dieser Zugangsbeschränkung als Geschäfte zur "Deckung des täglichen Bedarfs" nicht unterfallen.
Die Antragstellerin hatte sich gegen § 10 Abs. 1 Satz 1 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gewandt, wonach Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handelsangebote nur für geimpfte oder von einer Coronainfektion genesen Personen sowie Kindern unter 14 Jahren betreten werden dürfen. Eine Ausnahme sieht die Vorschrift für Geschäfte vor, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen.... Lesen Sie mehr